Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
446.002 CH-AI

Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für kulturelle Zwecke

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für kulturelle Zwecke

1. Aus dem Fonds für kulturelle Zwecke können Beiträge an kulturelle Bedürfnisse des Kantons sowie an nichtstaatliche Organisationen kultureller Zweckbestimmung ausgerichtet werden.

Kanton Appenzell Innerrhoden 446.002 Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für kulturelle Zwecke →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →