Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 2 Kulturgesetz · Zusammenarbeit

1. Der Kanton unterstützt die interkantonalen Bestrebungen zur kulturellen Zusammenarbeit und den Kulturaustausch mit dem Ausland.

← Art. 1 Kulturgesetz Grundsatz Art. 3 Kulturgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →