442.100
CH-AI
Art. 2 Gesetz über die Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung - Zweck
Art. 2 Gesetz über die Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung · Zweck
1. Die Stiftung fördert das zeitgenössische Kunstschaffen durch
1. Ausrichtung von Werkbeiträgen;
2. Ausrichtung von Förderbeiträgen;
3. Erwerb von künstlerischen Werken;
4. Weitere Fördermassnahmen.