442.001
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Verwaltung der Stiftung Pro Innerrhoden (StKB Pro I.Rh.)
Organisation
Art. 2 StKB Pro I.Rh.
1. Die Amtsdauer des Stiftungsrates beträgt ein Jahr.
2. Die Mitglieder sind wieder wählbar.