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Art. 2 Gesetz über die Errichtung einer Stiftung «Pro Innerrhoden» - Zweck

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Art. 2 Gesetz über die Errichtung einer Stiftung «Pro Innerrhoden» · Zweck

1. Die Stiftung fördert das einheimische kulturelle Schaffen und die entsprechenden Institutionen und Vereinigungen. Sie pflegt das kulturelle Erbe und unterstützt die Erhaltung und Wiederherstellung geschichtlicher und schutzwürdiger Kulturgüter.

2. Die Stiftung kann wertvolles Kunst- und Kulturgut erwerben.

3. Die Stiftung betreibt und unterhält das Museum Appenzell und unterstützt dessen Annexbetriebe.

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