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Art. 10 Standeskommissionsbeschluss über die Förderung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche - Ausrichtung und Rückerstattung

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Art. 10 Standeskommissionsbeschluss über die Förderung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche · Ausrichtung und Rückerstattung

1. Auf die Ausrichtung von Beiträgen besteht kein Rechtsanspruch.

2. Zu Unrecht bezogene Beiträge sind zurückzuerstatten.

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