419.211
CH-AI
Art. 10 Standeskommissionsbeschluss über die Förderung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche - Ausrichtung und Rückerstattung
Beiträge und Finanzierung
Art. 10 Standeskommissionsbeschluss über die Förderung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche · Ausrichtung und Rückerstattung
1. Auf die Ausrichtung von Beiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
2. Zu Unrecht bezogene Beiträge sind zurückzuerstatten.