416.911
BFSV
CH-AI
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (BFSV)
Art. 2 BFSV
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.