414.960
CH-AI
Art. 9 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule - Ostschweizer Fachhochschule - Anwendbares Recht
Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule · Anwendbares Recht
1. Soweit diese Vereinbarung oder ihr nachfolgende Erlasse nichts anderes bestimmen, untersteht die Hochschule dem Recht des Kantons St.Gallen.