414.941
CH-AI
Art. 2 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
Art. 2 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
1. Der Vollzug des Konkordates obliegt der Standeskommission.