414.941
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 414.941
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (4 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
Originalquelle öffnen
1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
Originalquelle öffnen
1. Der Vollzug des Konkordates obliegt der Standeskommission.
Art. 3 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
Originalquelle öffnen
1. Für geringfügige Änderungen des Konkordates ist die Standeskommission zuständig.
Art. 4 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
Originalquelle öffnen
1. Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.