414.931
CH-AI
Beitritt
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung - Beitritt
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1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 27. Juni 2019 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung - Vollzug
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1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2. Für die Genehmigung geringfügiger Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskommission zuständig.
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung - Inkrafttreten
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1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.