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Beitritt

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 27. Juni 2019 bei.

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

2. Für die Genehmigung geringfügiger Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskommission zuständig.

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