414.921
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen
1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt dem Erziehungsdepartement, soweit in der Vereinbarung nicht die Zuständigkeit der Standeskommission vorbehalten ist.