413.921
CH-AI
Art. 3 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Art. 3 HFSV
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.