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Art. 3 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

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Art. 3 HFSV

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

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