413.921
CH-AI
Art. 2 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Art. 2 HFSV
1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.