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Art. 1 Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

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Art. 1 HFSV

1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012 bei.

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