413.911
CH-AI
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Fachschulvereinbarung
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Fachschulvereinbarung
1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.