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413.910 FSV CH-AI

Art. 6 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Behandlung von Studierenden aus Vereinbarungskantonen

Studierende
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Art. 6 FSV · Behandlung von Studierenden aus Vereinbarungskantonen

1. Die Standortkantone bzw. die von ihnen angebotenen Schulen gewähren den Studierenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Studierenden.

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