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413.910 FSV CH-AI

Art. 5 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Modalitäten

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Art. 5 FSV · Modalitäten

1. Die Beiträge werden in die Liste nach Artikel 2 eingetragen.

2. Sie gelten jeweils für eine Periode von zwei Jahren, bzw. für den Rest der Beitragsperiode (Art. 16, Abs. 2).

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