413.910
FSV
CH-AI
Art. 2 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Liste der Schulen und der zahlenden Kantone
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 FSV · Liste der Schulen und der zahlenden Kantone
1. Die Vereinbarungskantone halten in einer Liste fest,
a) welche Schulen und Studiengänge sie als Standortkanton für den interkantonalen Zugang anbieten,
b) welche Beiträge für den Studienbesuch vom Wohnsitzkanton der ausserkantonalen Studierenden zu entrichten sind,
c) von welchen Angeboten sie als Wohnsitzkanton von Studierenden Gebrauch machen.
2. Die Liste wird als Anhang zu dieser Vereinbarung geführt.