Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.910 FSV CH-AI

Art. 19 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Fürstentum Liechtenstein

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 19 FSV · Fürstentum Liechtenstein

1. Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten der anderen Vereinbarungspartner zu.

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