413.910
FSV
CH-AI
Art. 17 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Kündigung
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 17 FSV · Kündigung
1. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren jeweils auf den 30. September durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle gekündigt werden, erstmals jedoch nach fünf Beitrittsjahren.