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413.910 FSV CH-AI

Art. 10 Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) - Geschäftsstelle und Arbeitsgruppe

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Art. 10 FSV · Geschäftsstelle und Arbeitsgruppe

1. Das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist Geschäftsstelle dieser Vereinbarung. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben

a) Information der Vereinbarungskantone,

b) Koordination,

c) Regelung von Verfahrensfragen

2. Für die Beratung der Geschäftsstelle sowie für die Erarbeitung von Empfehlungen gemäss Art. 4 Abs. 4 setzt der Vorstand der EDK eine Arbeitsgruppe von fünf Mitgliedern ein. Diese setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der vier EDK-Regionen sowie einem Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz (FDK).

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

Verwaltungs und Ger · ai (Art. 10 Abs. 2 FSV)
Property Owner Ordered to Demolish Wall Obstructing Road Visibility
Cited regarding the notification requirement for burning large quantities of natural waste.