Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.012 CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre · Zweck

1. Aus dem Fonds kauft der Kanton für jeden Erstjahr-Lernenden im Kanton einen Rucksack, der den Lernenden zu Beginn der Ausbildung geschenkt wird.

2. Sollte sich die Schenkung von Rucksäcken als nicht mehr zweckmässig oder zeitgemäss erweisen, ist der Kanton berechtigt, die Fondsmittel anderweitig zugunsten der Lernenden sowie der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Kanton Appenzell I.Rh. einzusetzen, beispielsweise für andere Geschenke, Anlässe, Ausflüge, Auszeichnungen oder dergleichen.

← Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre Gegenstand Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →