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Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre - Gegenstand

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Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre · Gegenstand

1. Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

Gegenstand Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre →

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