413.012
CH-AI
Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre - Gegenstand
Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre · Gegenstand
1. Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.