413.010
VEGBBG
CH-AI
Art. 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (VEG BBG) - Betriebsbesuche
Berufliche Grundbildung
Art. 9 VEG BBG · Betriebsbesuche
1. Das Amt kann für die Durchführung von Betriebsbesuchen sowie zur Abklärung von Fachfragen Experten einsetzen.