Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.010 VEGBBG CH-AI

Art. 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (VEG BBG) - Betriebsbesuche

Berufliche Grundbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 VEG BBG · Betriebsbesuche

1. Das Amt kann für die Durchführung von Betriebsbesuchen sowie zur Abklärung von Fachfragen Experten einsetzen.

← Art. 8 VEG BBG Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (VEG BBG) - Geltungsbereich Art. 10 VEG BBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →