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413.000 EGBBG CH-AI

Art. 10 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) - Inkraftsetzung

Schlussbestimmungen
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Art. 10 EG BBG · Inkraftsetzung

1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch die Landsgemeinde am 1. August 2004 in Kraft.

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