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Art. 4 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Aufnahme eines Ausbildungsganges in die Liste

Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone
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Art. 4 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Aufnahme eines Ausbildungsganges in die Liste

1. Der Standortkanton meldet der Geschäftsstelle einen Ausbildungsgang, wenn dieser die Anforderungen gemäss Artikel 3 erfüllt.

2. Die Geschäftsstelle nimmt die gemeldeten Ausbildungsgänge in den Anhang auf.

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