412.910
CH-AI
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Aufnahme eines Ausbildungsganges in die Liste
Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Aufnahme eines Ausbildungsganges in die Liste
1. Der Standortkanton meldet der Geschäftsstelle einen Ausbildungsgang, wenn dieser die Anforderungen gemäss Artikel 3 erfüllt.
2. Die Geschäftsstelle nimmt die gemeldeten Ausbildungsgänge in den Anhang auf.