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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Anhang

Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone
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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Anhang

1. Im Anhang wird festgehalten,

a. welche Ausbildungsgänge (inkl. kurze Umschreibung) unter diese Vereinbarung fallen,

b. welche Beiträge für den Schulbesuch vom Wohnsitzkanton der ausserkantonalen Schülerinnen und Schüler zu entrichten sind,

c. welche Kantone von welchen Ausbildungsgängen Gebrauch machen wollen und

d. von welchen Bedingungen die Kantone ihre Zahlungsbereitschaft abhängig machen.

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