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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Zweck, Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Zweck, Geltungsbereich

1. Die Vereinbarung gilt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II.

2. Sie regelt für spezifisch strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen

a. den interkantonalen Zugang,

b. die Stellung der Schülerinnen und Schüler,

c. die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Schülerinnen und Schüler den Trägern der Schulen leisten.

3. Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft oder Mitfinanzierung von Schulen oder von dieser Vereinbarung abweichende Abgeltungen für den Schulbesuch regeln, gehen dieser Vereinbarung vor.

Zweck, Geltungsbereich Art. 2 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte →

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