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Art. 8 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Schulbeiträge a. bei Aufnahmepflicht

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Regionales Schulabkommen · Schulbeiträge a. bei Aufnahmepflicht

1. Für Auszubildende in Schulen mit Aufnahmepflicht leistet der Wohnsitzkanton einen Schulbeitrag.

2. Die Höhe der Schulbeiträge für das Schuljahr 2001/2002 richtet sich nach Anhang 2 dieser Vereinbarung.

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