412.901
CH-AI
Art. 8 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Schulbeiträge a. bei Aufnahmepflicht
Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Regionales Schulabkommen · Schulbeiträge a. bei Aufnahmepflicht
1. Für Auszubildende in Schulen mit Aufnahmepflicht leistet der Wohnsitzkanton einen Schulbeitrag.
2. Die Höhe der Schulbeiträge für das Schuljahr 2001/2002 richtet sich nach Anhang 2 dieser Vereinbarung.