412.901
CH-AI
Art. 7 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Aufnahmepflicht
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Regionales Schulabkommen · Aufnahmepflicht
1. Die Vereinbarung unterscheidet zwischen Schulen mit Aufnahmepflicht für Auszubildende mit Wohnsitz im Vereinbarungskanton und solchen ohne Aufnahmepflicht.