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Art. 7 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Aufnahmepflicht

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Regionales Schulabkommen · Aufnahmepflicht

1. Die Vereinbarung unterscheidet zwischen Schulen mit Aufnahmepflicht für Auszubildende mit Wohnsitz im Vereinbarungskanton und solchen ohne Aufnahmepflicht.

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