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Art. 4 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - c. Vorbehalt

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Regionales Schulabkommen · c. Vorbehalt

1. Besondere Vereinbarungen zwischen Kantonen, insbesondere zum Besuch von Schulen in Grenzregionen, bleiben vorbehalten.

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