412.901
CH-AI
Art. 4 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - c. Vorbehalt
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Regionales Schulabkommen · c. Vorbehalt
1. Besondere Vereinbarungen zwischen Kantonen, insbesondere zum Besuch von Schulen in Grenzregionen, bleiben vorbehalten.