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Art. 3 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - b. Unterstellung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Regionales Schulabkommen · b. Unterstellung

1. Der Standortkanton bezeichnet die Schulen, die er der Vereinbarung unterstellen will.

2. Der Wohnsitzkanton bezeichnet die Schulen, für die er die Vereinbarung anwenden will.

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