412.901
CH-AI
Art. 3 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - b. Unterstellung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Regionales Schulabkommen · b. Unterstellung
1. Der Standortkanton bezeichnet die Schulen, die er der Vereinbarung unterstellen will.
2. Der Wohnsitzkanton bezeichnet die Schulen, für die er die Vereinbarung anwenden will.