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Art. 2 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Geltungsbereich a. Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Regionales Schulabkommen · Geltungsbereich a. Grundsatz

1. Die Vereinbarung gilt für den Zugang und den Besuch von

a) gymnasialen Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Diplommittelschulen;

b) Ausbildungsgängen zur Erlangung der Berufsmaturität nach der Lehre;

c) Schulen auf der Sekundarstufe II für die Lehrerbildung.

2. Sie kann auf öffentliche Schulen und auf solche mit privatrechtlicher Trägerschaft angewendet werden.

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