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Art. 18 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Beitritt weiterer Kantone

Revision und Kündigung
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Art. 18 Regionales Schulabkommen · Beitritt weiterer Kantone

1. Mit Zustimmung der Vereinbarungskantone können der Vereinbarung weitere Kantone beitreten.

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