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Art. 11 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Standortkanton

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 11 Regionales Schulabkommen · Standortkanton

1. Als Standortkanton gilt der Kanton, in welchem die Schule ihren Sitz hat.

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