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412.016 CH-AI

Art. 9 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

Lehrmittel
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Art. 9 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. An Schüler der 1.-3. Gymnasialklassen werden die Lehrmittel in der Regel leihweise abgegeben.

2. Lehrmittel, welche auch nach der dritten Klasse Verwendung finden, werden den Schülern oder den Inhabern der elterlichen Sorge in Rechnung gestellt.

3. Schüler ab der 4. Gymnasialklasse tragen die Kosten für sämtliche Lehrmittel, sofern diese nicht ausdrücklich leihweise durch die Schule zur Verfügung gestellt werden.

4. Werden bei der Rückgabe von leihweise überlassenen Lehrmitteln Schäden festgestellt, die auf unsorgfältige Behandlung schliessen lassen, werden die Lehrmittel den entsprechenden Schülern in Rechnung gestellt.

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