412.016
CH-AI
Art. 8 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Lehrmittel
Art. 8 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Die Kosten für persönliche Materialien wie Schreibzeug, Taschenrechner usw. sowie allgemeines Verbrauchsmaterial sind von den Schülern zu tragen.