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412.016 CH-AI

Art. 8 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

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Art. 8 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. Die Kosten für persönliche Materialien wie Schreibzeug, Taschenrechner usw. sowie allgemeines Verbrauchsmaterial sind von den Schülern zu tragen.

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