412.016
CH-AI
Art. 7 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Kosten der akademischen Berufsberatung
Art. 7 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Die Kosten für das normierte Angebot werden durch das Gymnasium übernommen.
2. Die über das normierte Angebot hinaus beanspruchte Zeit der Beratungsstelle wird den Schülern oder den Inhabern der elterlichen Sorge in Rechnung gestellt.