412.016
CH-AI
Art. 6 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Kosten des Tagesinternats
Art. 6 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Für die Mittagsverpflegung von externen Schülern bezahlt das Gymnasium Appenzell der Trägerschaft des Internats ein Kostgeld, dessen Höhe zwischen dem Kanton und der Trägerschaft des Internats im Rahmen des Internatauftrages geregelt wird.
2. Das Gymnasium Appenzell erhebt für die Mittagsverpflegung bei den Schülern oder deren Inhabern der elterlichen Sorge einen Beitrag von ⅔ des Kostgeldes.
3. Bei Schülern der 1.-3. Gymnasialklassen mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. bezahlen die Schulgemeinden des entsprechenden Wohnsitzes einen Beitrag von ½-⅔ des Kostgeldes, die Inhaber der elterlichen Sorge einen Beitrag von ½-⅓ des Kostgeldes.