412.016
CH-AI
Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Kosten des Internats
Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Die Deckung der durch den Internatsbetrieb verursachten Kosten ist Sache der Trägerschaft des Internats.