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412.016 CH-AI

Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

Kosten des Internats
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Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. Die Deckung der durch den Internatsbetrieb verursachten Kosten ist Sache der Trägerschaft des Internats.

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