412.016
CH-AI
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Kosten der Schule
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Für interne Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Appenzell I.Rh. bezahlen die Inhaber der elterlichen Sorge ein Schulgeld, das im Internatspreis inbegriffen ist.
2. Diese Verpflichtung zur Bezahlung des Schulgeldes bleibt auch bei Mündigkeit des Schülers weiterhin bestehen.
3. Das Departement legt zusammen mit dem Stiftungsrat das der Schule zu überführende Schulgeld fest.