412.016
CH-AI
Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Kosten der Schule
Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Für Schüler der 1.-3. Gymnasialklasse mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. bezahlen die Schulgemeinden des entsprechenden Wohnsitzes ein Schulgeld in der Höhe des im Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost festgelegten Betrags.
2. Für Schüler der 4.-6. Gymnasialklasse mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. bezahlt der Kanton ein Schulgeld in der Höhe des im Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost festgelegten Betrags.
3. ...