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412.016 CH-AI

Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

Kosten der Schule
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Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. Für Schüler der 1.-3. Gymnasialklasse mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. bezahlen die Schulgemeinden des entsprechenden Wohnsitzes ein Schulgeld in der Höhe des im Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost festgelegten Betrags.

2. Für Schüler der 4.-6. Gymnasialklasse mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. bezahlt der Kanton ein Schulgeld in der Höhe des im Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost festgelegten Betrags.

3. ...

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