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412.016 CH-AI

Art. 17 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

Inkrafttreten[[1]](#titletitle_text_fn_5631_2_1_c)
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Art. 17 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. Dieser Beschluss tritt auf den Beginn des Schuljahres 2007/08 in Kraft.

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