412.016
CH-AI
Art. 17 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Inkrafttreten[[1]](#titletitle_text_fn_5631_2_1_c)
Art. 17 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Dieser Beschluss tritt auf den Beginn des Schuljahres 2007/08 in Kraft.