412.016
CH-AI
Art. 13 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Besondere Kosten
Art. 13 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Die Schule trägt für die Schüler der 1.-3. Klassen die Kosten für Ausflüge, Exkursionen, Sporttage und dergleichen mehr, welche im Rahmen des ordentlichen Stundenplans erfolgen und einem Ausbildungszweck dienen.
2. An die Kosten der Projektwoche und Maturareise leistet die Schule einen Beitrag gemäss Anhang 1.