412.016
CH-AI
Art. 12 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Fächergebühren
Art. 12 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Die Kosten des Fremdsprachenaufenthalts haben die Schüler oder die Inhaber der elterlichen Sorge selber zu tragen.