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412.016 CH-AI

Art. 12 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

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Art. 12 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. Die Kosten des Fremdsprachenaufenthalts haben die Schüler oder die Inhaber der elterlichen Sorge selber zu tragen.

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