Art. 11 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Art. 11 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Für Freifächer wird ein Kursgeld gemäss Kursausschreibung erhoben. Allfällige Lehrmittel werden den Schülern oder den Inhabern der elterlichen Sorge in Rechnung gestellt.
2. Schülern, welche ein Wahlpflichtfach besuchen, wird das im Fach verwendete Verbrauchsmaterial semesterweise in Rechnung gestellt.
3. Für das Kreativfach Kochen werden den Schülern aus dem Kanton Appenzell I.Rh. oder deren Inhaber der elterlichen Sorge pro Mahlzeit Fr. 4.-- verrechnet. Für ausserkantonale Schüler werden die effektiven Lebensmittelkosten in Rechnung gestellt.
4. Für die Erstellung von kreativen Produkte in den Kreativfächern textiles Werken sowie Holz- und/oder Metallbearbeitung werden der Schülern oder den Inhabern der elterlichen Sorge die effektiven Materialkosten verrechnet.
5. Beim Besuch des Ergänzungsfachs Musik (mindestens 30 Min. Instrumental- oder Gesangsunterricht pro Schulwoche) übernimmt das Gymnasium folgende Kosten
a) 75% an der Musikschule Appenzell oder
b) 50% bzw. maximal Fr. 550.- pro Semester bei externer Beschulung