412.016
CH-AI
Art. 10 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Prüfungsgebühren
Art. 10 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Mit der Anmeldung zur Maturaprüfung haben Schüler oder deren Inhaber der elterlichen Sorge eine Prüfungsgebühr von Fr. 400.-- zu bezahlen.
2. Prüfungsgebühren für Diplome im Rahmen der Freifächer gehen zu Lasten der Inhaber der elterlichen Sorge.