Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.016 CH-AI

Art. 10 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

Prüfungsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell

1. Mit der Anmeldung zur Maturaprüfung haben Schüler oder deren Inhaber der elterlichen Sorge eine Prüfungsgebühr von Fr. 400.-- zu bezahlen.

2. Prüfungsgebühren für Diplome im Rahmen der Freifächer gehen zu Lasten der Inhaber der elterlichen Sorge.

← Art. 9 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell Kosten der Schule Art. 11 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →