412.016
CH-AI
Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
Kosten der Schule
Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements über die Kostentragung für Leistungen am Gymnasium Appenzell
1. Zur teilweisen Deckung der durch den Schulbetrieb verursachten Kosten wird ein Schulgeld erhoben.
2. Das Schulgeld wird pro Schulsemester in Rechnung gestellt.