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412.015 CH-AI

Art. 7 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell

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Art. 7 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell

1. Diese Weisung tritt am 1. August 1999 in Kraft und ersetzt alle bestehenden Weisungen über das schulische Assistenzpersonal.

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